Von wegen nur Striche – die Strichätzung
Ein aufgeklotztes Zinkklischee.
Ende des 19. Jahrhunderts (ab etwa 1880) erhielt der Holzstich im Hochdruck zunehmend Konkurrenz durch die chemische Herstellung von Druckformen. Wurden anfänglich noch je nach Hersteller so fantasievolle und gleichermaßen klangvolle Bezeichnungen wie Zinkätzung, Zinkotypie, Zinkographie, Photozinkotypie, Chemitypie, Photochemitypie usw. verwendet, bürgerte sich in späteren Jahren der Begriff "Strichätzung" ein. Jedoch auch dieser Name ist irreführend, suggeriert er doch, dass die mittels dieses Verfahrens reproduzierten Grafiken nur aus Strichen bestehen. In Wirklichkeit versteht man unter "Strichätzung" jedoch alle Hochätzungen, die keine Halbtöne zeigen und somit in der Schwarz-Weiß-Manier gehalten sind. Gemäß dieser Definition können Strichätzungen also aus Strichen, Punkten und Flächen bestehen. Die Begrifflichkeit der Strichätzung hat sich sowohl im Hochdruck als auch im Tiefdruck etabliert. Auf vielen Internetseiten wird die Strichätzung ausschließlich dem Tiefdruck zugeordnet, was jedoch aus dem zuvor erwähnten Kontext heraus fachlich nicht korrekt ist.
Für die Herstellung einer Hochdruckform per Ätzung musste die Zeichnung erst einmal auf die Oberfläche des Metalls übertragen werden, was auf verschiedenen Wegen erfolgen kann. Einfache Zeichnungen wurden im Pausverfahren auf die zuvor mit ganz schwacher Salpetersäure angeraute Zinkplatte mit säurefester Tusche übertragen. Ein ebenfalls relativ häufiges Verfahren war der sogenannte Umdruck, wenn die Vorlage als Zeichnung bereits auf einem lithographischen Stein vorhanden war. In der Steindruckpresse wurde ein Abzug auf sogenanntem Umdruckpapier hergestellt, mit welchem wiederum die Grafik auf die Zinkplatte kopiert werden konnte. Das geschah, indem das mit der Schriftseite auf die Zinkplatte aufgelegte Umdruckpapier mit einem Schwamm angefeuchtet wurde. War dieses gleichmäßig durchfeuchtet, konnte es abgezogen werden, wobei die Zeichnung auf der Zinkplatte zurück blieb. Diese wurde anschließend "gummiert"; das heißt, mit einer salpetersauren Gummilösung und durch Anreiben mit Federfarbe, wozu ein feiner Schwamm verwandt wurde, gekräftigt und säurefest gemacht.
Anschließend erfolgte eine erste Ätzung mit schwacher Salpetersäure, die aufgrund ihrer niedrigen Konzentration das Metall nur an den Stellen anlöst, wo sich keine Zeichnung befindet. Ergebnis dieser Ätzung ist ein schwach ausgebildetes Relief. Um die Zeichnung weiter zu verstärken, trug man anschließend abermals nach erfolgter Gummierung mit der Walze Farbe auf. Und zwar so, dass lediglich die erhabene Zeichnung, nicht aber der Hintergrund eingefärbt wurde. Nach der Trocknung mit der sogenannten Windfahne, einem Stück Pappe, das drehbar an einem kurzen Stab befestigt ist, wurde Kolophonium aufgestäubt und anschließend über einem Gasrost geschmolzen. Nachdem der Grund sauber geschabt wurde, schloss sich ein weiterer Ätzgang an.
Diese Vorgehensweise wiederholte sich so lange, bis die Form genügend hoch aus dem Grund heraustrat. Abfolge der Bearbeitung: kurze Anätzung, Mittelätzung, Tiefätzung, erste und zweite Rundätzung und Reinätzung.
Die Rückseite der Zinkplatte wurde mit säurefestem Schell- oder Asphaltlack vor Zersetzung geschützt. Während die Platten in der Anfangszeit noch in Schalen geätzt wurden, setzten sich gegen Mitte des 20. Jahrhunderts verstärkt Ätzmaschinen durch, in denen die Säure meist durch ein Schaufelrad gegen die Form geschleudert wurde. Durch die Bewegung des Ätzbades konnte die Prozessdauer erheblich verkürzt werden. Größere freie Stellen in der Form wurden hier nicht weggeätzt, sondern herausgefräßt. Nach dem Ätzvorgang korrigierte ein sogenannter "Nachschneider" etwaige Fehler, bevor schließlich ein Probedruck folgte. Anschließend wurde die Ätzung bestoßen und - sofern nicht von Stegen gedruckt wird – „aufgeklotzt“, also auf ein Klischeeholz aufgenagelt.
Die Übertragung einer Zeichnung über den Umdruck konnte nur maßstabsgetreu erfolgen. Eine Vergrößerung oder Verkleinerung war über den sogenannten "Reduktionsapparat" möglich, der hauptsächlich aus einem Rahmen mit einem gespannten Gummituch bestand. Auf diese Gummihaut wurde zunächst der Umdruck vorgenommen. Wenn das Motiv verkleinert werden sollte, wurde die Gummihaut vor dem Umdruck durch die ringsherum am Rahmen befindlichen Schrauben gedehnt und anschließend wieder so weit zusammengezogen, bis der gewünschte Verkleinerungsmaßstab erreicht war. Bei Vergrößerungen wurde genau andersherum verfahren: Das Gummituch wird bei normaler Spannung bedruckt und anschließend so weit gedehnt, bis die gewünschte Bildgröße erreicht ist.
Die vorgenannten Verfahren der Bildübertragung auf die Ätzform finden Ihre Grenzen in einer relativ geringen Auflösung der Motive - besonders feine Vorlagen konnten erst mit fotografischen Übertragungsverfahren hergestellt werden. Am häufigsten erfolgte zunächst die Übertragung auf fotografischen Wege, indem das Negativ nach dem sogenannten "nassen Verfahren", bei dem die Glasplatte erst unmittelbar vor der Aufnahme mit der lichtempfindlichen Schicht versehen wird, hergestellt wurde. Im Laufe der Zeit setzten sich dann Trockenplatten und Filme als Reproduktionsvorlagen durch.
Die blanke und fettfreie Zinkplatte wurde mit einer lichtempfindlichen Schicht versehen, zum Beispiel, in dem Sie mit einer lichtempfindlichen Lösung übergossen, welche wiederum im Schleuderapparat aufs Feinste verteilt wurde. Das Anfänglich verwandte Eiweiß wurde später durch den sogenannten Blaulack und weitere Rezepturen ersetzt. Anschließend wurde das Negativ entweder im Kontaktverfahren oder mit einer Reprokamera aufkopiert. Die entsprechende Vergrößerung oder Verkleinerung erzielte man durch Variation des Abstandes zwischen Platte und Vorlage oder durch die Wahl einer entsprechenden Brennweite bei den verwendeten Objektiven. Nach erfolgter Belichtung wurde die Platte mit einer Spezialfarbe eingewalzt und in Wasser durch sanftes Überreiben mit einem Wattebausch entwickelt, wobei alle vom Licht getroffenen Partien stehen bleiben und die unbelichteten Partien "abschwimmen". Der anschließende Ätzvorgang ist identisch mit dem im Anschluss an die zuvor beschriebenen Übertragungsverfahren geschilderten.
Sollten mit der Strichätzung gute Ergebnisse erzielt werden, dann mussten die Vorlagen tiefschwarz auf weißem Grund stehen. Auch feinste Striche durften nicht grau sein, da anderenfalls eine aufwändige Retusche auf der Metallplatte erforderlich war. Zeichnungen für Strichätzungen sollten linear etwa ein Drittel größer gehalten werden, weil in der Verkleinerung alle Striche etwas schärfer ausfallen als bei Reproduktionen in Originalgröße.
Außerordentlich filigrane Reproduktionen konnten mit sogenannten Glasradierungen erzielt werden. Dabei wurde eine Glasplatte mit einer weißen Deckschicht versehen, in die anschließend die Zeichnung einradiert wird. Dabei liegt das Glas auf einer schwarzen Unterlage, um jederzeit den Fortgang der Arbeiten und die Wirkung beurteilen zu können. Erfolgt die Strichätzung in Originalgröße, wird die Glasradierung unmittelbar auf die Metallplatte aufgelegt und kopiert. Ansonsten ist als Zwischenschritt die Kopie auf Fotopapier erforderlich.
Neben Zink wurde als Basismaterial für die Herstellung von Strichätzungen auch Elektron verwendet. Hiermit ist jedoch nicht die auch natürlich vorkommende Gold-Silber-Verbindung gemeint, sondern eine Legierung aus Magnesium und Aluminium, welche als Werkstoff im Jahre 1908 von der Firma Griesheim-Elektron vorwiegend für die Bereiche Optik, Feinmechanik und Flugzeugbau entwickelt wurde.
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