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Der Schriftsetzer

Seitdem Johannes Gutenberg um 1445 den Buchdruck mit beweglichen Lettern erfunden hatte, gehörte der Beruf des Schriftsetzers über Jahrhunderte hinweg mit zu den angesehensten Berufsbildern. Die Jünger der Schwarzen Kunst genossen wegen ihrer Verbindung zu Wissenschaft und Kunst sowie ihrer Mittlerfunktion zwischen den Gelehrten und der gebildeten Schicht hohes soziales Ansehen sowie in früheren Jahrhunderten sogar gesetzlich verankerte Privilegien. Umgangssprachlich waren auch die Bezeichnungen „Setzer“ oder – aufgrund des Umgangs mit Bleischriften - „Bleisetzer“ üblich. Ferner wurde zwischen „Handsetzern“ - die manuell durch eine spezielle Technik nach jahrhundertelanger Tradition Bleibuchstaben an Bleibuchstaben reihten – und nach der Erfindung der Mergenthaler Zeilensetz- und Gießmaschine im Jahr 1883 „Maschinensetzern“ differenziert.

Zwischen Spätmittelalter und einsetzender Industrialisierung war es auch für die Gesellen des Schriftsetzer-Handwerks Usus, auf Walz zu gehen und während der Wanderjahre in fremden Ländern und Betrieben das eigene Können zu vervollkommnen, um anschließend ein Meister des eigenen Fachs zu werden.

 

1998 durch den Mediengestalter abgelöst

Das Handwerk des Schriftsetzers gehört seit den 70er Jahren bis zum Ende des vergangenen Jahrhunderts bedingt durch die Digitalisierung der Druckvorstufe zu den aussterbenden Berufen und wurde im Rahmen der Neuordnung im grafischen Gewerbe durch den „Mediengestalter für Digital- und Printmedien“ 1998 abgelöst. In diesem neuen Berufsbild gingen als weitere Berufe der Druckvorstufe der des Reprohersteller, Reprografen, Fotogravurzeichners und des Medienvorlagenherstellers auf.


Die Ausbildungsdauer betrug in der Regel drei bis dreieinhalb Jahre, bei besonderer Begabung oder schulischer Vorbildung konnte die Gesellenprüfung – zuvor auch „Gehilfenprüfung“ - bereits nach zwei Jahren abgelegt werden.


Der Schriftsetzer beherrschte nach der Ausbildung sämtliche Einzelschritte im Rahmen der jeweiligen Satzverfahren, um aus einem angelieferten Manuskript mit Satzanweisungen eine Druckform zu erstellen. Zu seinen Aufgabenbereichen gehörten auch Korrekturen, die typographische Gestaltung, für die bestmögliche Lesbarkeit der Drucksachen zu sorgen und nach erfolgtem Druck das Zerlegen der Druckform und das Ablegen der Bleilettern (zurück sortieren) in die Schrift- und Satzkästen.
Für die Ausübung des Berufes musste der Setzer das typographische Maßsystem sowie den sicheren Umgang mit berufstypischen Werkzeugen wie Ahle, Pinzette, Winkelhaken , Zeilenhacker, Klischeehöhenmessgerät, Setzschiffen etc. beherrschen. Außerdem musste er die Satzgassen des eigenen Betriebes sowie die strengen Regeln unterliegende Einteilung der Setz- und Schriftkästen kennen. Maschinensetzer mussten ebenfalls die Grundfertigkeiten des Handsetzers beherrschen und wurden zusätzlich noch in der Bedienung des jeweiligen Maschinentyps unterwiesen.

 

Milch gegen die Bleikrankheit

Während ihrer Ausbildung wurde den Lehrlingen in vielen Betrieben kostenlos ein halber Liter Milch oder wahlweise auch Kakao zur Verfügung gestellt. Damit sollte präventiv der gefürchteten Bleikrankheit begegnet werden.


Den Abschluss der Ausbildung bildete die sogenannte Gesellenprüfung, die sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil (Fertigkeits- und Kenntnisteil) zusammen setzte.  Im Fertigkeitsteil wurden Fähigkeiten im Setzen von Mengentext und Tabellen, im Korrekturlesen und im Bearbeiten eines Umbruchs abgefragt. Bewertet wurde die Geschwindigkeit. Der Durchschnitt nach einer Stunde Satz lag bei 30 bis 35 Zeilen auf eine Breite von 20 Cicero (1 Cicero = 12 Punkt = 4,513 mm). Bevor bei der Prüfung mit dem Mengentext begonnen wurde, setzte man in einer Zeile das Alphabet so oft ab, bis die Zeilenbreite gefüllt war. Die Anzahl der Buchstaben wurde als Berechnungsgrundlage für die geschaffte Textmenge genommen. Hinzu kamen das Setzen einer Tabelle mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie das Entwerfen und Setzen einer so genannten „Akzidenz“, also einer Familien- oder Kleindrucksache (Familienanzeigen, Prospekt, Plakat, Briefbögen) . Nach Ablauf der praktischen Prüfung wurde die Druckform mit einer Nudel oder Andruckpresse abgezogen und auf Fehler durchgesehen. Der theoretische Teil bestand aus einem Diktat, Fragen zur beruflichen Fachkunde sowie zu Wirtschafts- und Sozialkunde.


Neben dem Umgang mit Satzmaterial erlernten Schriftsetzer während ihrer Ausbildung außerdem die Kunst des Schriftmalens, mit der sie eine Schrift exakt nachzeichnen konnten, um sie zum Beispiel mit Farbe oder Gold auf Leder oder Pergament aufzutragen, um Urkunden anzufertigen oder Kunden Vorschläge in Form einer „Reinzeichnung“ zu unterbreiten.

 

Nasse Taufe als Jünger Gutenbergs

Nach bestandener Abschlussprüfung wurden die frischgebackenen Gehilfen durch die Gautsch-Zeremonie in der Kreis der Jünger Gutenbergs aufgenommen. Das Wort Gautschen stammt ursprünglich aus der Fachsprache der Papiermacher . Dort werden bei der Herstellung von Papier die Bahnen nach dem Schöpfen im Rahmen des ersten Entwässerungsschrittes vom Sieb auf Filz abgelegt. Das sogenannte Gautschen ist ein alter, bis in das 16. Jahrhundert zurück zu verfolgender Brauch, bei dem der Lehrling nach bestandener Abschlussprüfung im Rahmen einer Freisprechungszeremonie in einem Trog untergetaucht oder auf einen nassen Schwamm gesetzt wurde. Nach der Gautschzeremonie erhielt der "neue Jünger Gutenbergs" einen Gautschbrief als Zeugnis dafür, dass er in die Gemeinde der Zunftgenossen nach altem Brauch aufgenommen worden war und dadurch sämtlicher "Rechte und Privilegien" teilhaftig wurde, die die ehrsame Buchdruckerzunft zu vergeben hatte.

Berufsbild nach der Schriftsetzermeisterverordnung

Vor der Ablösung des Berufsbildes durch den Mediengestalter wurde der Beruf des Bleisetzers immer wieder dem zuletzt immer schneller Voranschreitenden technologischen Fortschritt (Fotosatz) der Druckvorstufe angepasst. In der Schriftsetzermeisterverordnung vom 13. Juni 1995 - übrigens die letzte Novelle ihrer Art - wurde der Tätigkeitsbereich des Schriftsetzers wie folgt definiert:

 

§ 1 Berufsbild

(1) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Herstellung und Korrektur von Vorlagen, Satz und Formen für Druckerzeugnisse.
(2) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:

 

1. Druckvorlagenherstellung:

a) Kenntnisse über Reprovorlagen,
b) Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
c) Kenntnisse der berufsbezogenen Normen,
d) Kenntnisse der Retusche,
e) Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
f) Kenntnisse der Sensitometrie,
g) Kenntnisse über Farbenlehre,
h) Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
i) Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
k) Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
l) Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
m) Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
n) Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
o) Herstellen von reprotechnischen Endprodukten einschließlich Vergrößern und Verkleinern;

 

2. Satzherstellung:

a) Kenntnisse der Rechtschreibung,
b) Kenntnisse über die Berechnung von Manuskripten,
c) Kenntnisse der Schriftarten und -charaktere und ihrer Anwendungsmöglichkeiten sowie der Schriftklassifikation und -entwicklung,
d) Kenntnisse der Herstellung von Originaldruckstöcken und Abformungen,
e) Anfertigen von Skizzen und Layouts,
f) Bestimmen von Satzspiegelgrößen,
g) Berechnen des Satzumfanges,
h) Herstellen von Schriftsatz in den verschiedenen Satztechniken,
i) Umbrechen und Montieren in den verschiedenen Techniken,
k) Herstellen von Korrekturabzügen,
l) Lesen von Korrekturabzügen,
m) Ausführen von Korrekturen im Satzbereich,
n) Ausführen von Korrekturen im Montagebereich,
o) Anfertigen von Ausschießschemen,
p) Festlegen der Montagemethoden,
q) Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
r) Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;

 

3. Druckformherstellung:

a) Kenntnisse der Druckformarten,
b) Kenntnisse über Layout-Technik,
c) Kenntnisse über typographische Gestaltung,
d) Kenntnisse über Manuskriptvorbereitung,
e) Kenntnisse über Setzverfahren,
f) Kenntnisse der berufsbezogenen elektronischen Text- und Bildverarbeitung,
g) Kenntnisse der Korrekturzeichen,
h) Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
i) Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
k) Kenntnisse der Druckformkorrektur,
l) Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
m) Kenntnisse der Falz- und der Ausschießschemen,
n) Festlegen der Kopiermethoden,
o) Herstellen der Druckplattenkopie,
p) Beurteilen der Druckform (Druckplatte) und Bestimmen der notwendigen
Korrekturen,
q) Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
r) Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;

 

4. Druck und Druckverarbeitung:

a) Kenntnisse der Druckverfahren, insbesondere Physik und Chemie des Drucks,
b) Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
c) Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
d) Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
e) Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
f) Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;

 

5. Werk- und Hilfsstoffe:

a) Kenntnisse über Bedruckstoffe, über Klebstoffe, über Druckfarben, der
Druckformen und -platten, der lichtempfindlichen Materialien sowie der
Chemikalien, insbesondere ihrer Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
b) Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
c) Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
d) Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;

 

6. Betriebstechnik:

a) Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihres Aufbaus, ihrer Wirkungsweise, ihres Betriebs, ihrer Wartung und Instandhaltung,
b) Kenntnisse der rationellen Energieverwendung,
c) Kenntnisse über Elektronik,
d) Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
e) Kenntnisse über Klimatisierung,
f) Überwachen technischer Betriebsmittel,
g) Handhaben, Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und
Einrichtungen;

 

7. Qualitätssicherung:

a) Kenntnisse über Qualitätssicherung,
b) Kenntnisse über Prüf- und Sicherungsmethoden,
c) Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
d) Anwenden von Prüfmethoden;
8. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
a) Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie des Immissionsschutzes,
b) Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
c) Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.